Ach Leute,
immer dieser Ärger mit den deutschen Anleitungen.
und ich dachte die Sache wäre mal ausgestanden und mittlerweile haben es alle mitbekommen.
Folgende Fakten gibt es:
Garmin Deutschland rückt keine Anleitungen für nicht deutsche Geräte raus, da sie Ihren Markt schützen wollen. Sie argumentieren gegen ein Verfügungstellen zum Download damit, dass sie die Übersetzung und den Druck bezahlen müssen. Bevor jetzt Kommentare kommen: Ja, das ist nicht nachvollziehbar, da Garmin.com auch dafür bezahlen muss, dass die Anleitung geschrieben und gedruckt wird. Aber: Es ist halt so.
Garmin.de erlaubt es nicht eine gescannte deutsche Anleitung ins Netz zu stellen.
Garmin.com hat mir auf meine Frage, ob ich die Anleitung selbst übersetzen darf nicht geantwortet. Dies interpretiere ich als nein, es ist gestattet.
Es ist bekannt, dass zu einem nicht-deutschen Garmin-Gerät keine deutsche Anleitung zu bekommen ist und wer im Ausland ein Gerät kauft, muss sich darüber vorher informieren oder hat eben "Pech".
Ja, es stört mich ebenfalls, dass es so ist. Aber ich kann es nicht ändern. Ich muss da leider hart sagen: Wem es nicht passt, soll halt etwas anderes kaufen.
@senderlisteffm
Mit der "offiziellen Seite" könnte ich gemeint sein. Wenn dem so ist, dazu folgendes: Wenn Ihr nicht wollt, dass Eure Beiträge erst von mir "freigeschaltet" werden und damit mit Tagen Verspätung im Forum landen, stellt bitte keine solchen Forderung. Typischerweise ist in einem Forum jeder bis zu einem gewissen Grade selbst dafür verantwortlich, was er da schreibt. Selbstverständlich werde ich einschreiten, wenn es zu bunt wird, aber diese "Deutsches Handbuch" Fragerei rechtfertig meines Erachtens noch kein solches Einschreiten.
Dein Zitat
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__106.html scheint mir übrigens in diesem Fall nicht ganz korrekt. Interessanter wäre dies
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__53.html aber das verstehe ich nicht, denn was im ersten Absatz anscheinend erlaubt wird, wird in den anderen so verwurstet, dass nur eines ganz sicher erlaubt ist: Abschreiben von Hand. Es wäre also definitiv erlaubt, wenn jemand sein Original-Exemplar an GPS-user schickt und dieser es dann von Hand abschreibt.
Ansonsten: Ich bin offensichtlich kein Spezialist auf dem Gebiet des Urheberrechts für gedruckte Werke, aber es muss einen Grund geben, warum für Fotokopierer und Scanner eine Urheberrechtsabgabe gezahlt wird. Möglicherweise schliesst diese private Kopien von Druckwerken eben schon ein. Vielleicht auch nicht, aber dazu wissen sicherlich andere genau Bescheid.
Und noch so am Rande: Mauscheleien im Forum mit Mapsource-CDs würden definitiv zu einer definitiven Reaktion meinerseits führen.
Gruss
Michael