heim16 hat geschrieben:Liezenrechtlich ist das ganze - aus meiner Sicht- wenn dann für Garmin bedenklich, da es ein Gerichturteil gab, das den Verkauf von Software aus Bundelgeschäften ( wir ja bei Computern sehr häufig gemacht, sog. OEM Versionen) auch ohne die zugehörige Hardware erlaubt. Was Garmin anscheinend zu verhindern versucht.
Oh je, dieses arme Gerichtsurteil wird immer zittiert, wenn jemand glaubt er müsse sein Handeln irgendwie rechtfertigen, ohne dieses Urteil je gelesen zu haben.
Dummerweise greift hier die Bundling-Ausrede nicht. Von einem Bundling spricht der Gesetzgeber, wenn zu einem Gerät eine Herstellerfremde Software beigelegt wird, und das Gesammtpacket billiger verkauft wird.
Wenn also jemand einen Scanner der Firma A und ein Bildverarbeitungsprogramm der Firma B zusammen im Packet verkauft, dann ist das ein Bundling. Und dann darf beides einzeln weiterverkauft werden, weil die Software ja auch mit Geräten anderer Hersteller verwendet werden kann.
Dient aber eine Software zum ursächlichen Betrieb einer bestimmten Hardware, dann hat der Hersteller durchaus das Recht diese Software lizenzrechtlich, und auch per Codierung an die Hardware zu binden. Insbesondere dann, wenn der Hersteller der Hardware auch die Software herstellt, bzw. liefert.
Das heisst was GARMIN da tut, wenn sie ein Geräte+Kartensoftware verkaufen, ist durchaus rechtlich abgesichert, und hat mit OEM-Versionen rein garnichts zu tun. Zumal ich auch noch von keinem Fall gehört habe, wo jemand versucht hat, in dieser Sache gegen GARMIN rechtlich vorzugehen.
Anders ist der Fall gelagert, wenn man eine Vollversion der Karte später kauft, auf das eigene Gerät freischalten lässt, und dann weiterverkaufen möchte. Hier müsste der Hersteller der Kartensoftware (das muss ja nicht unbedingt immer GARMIN sein) eigentlich einer Übertragung der Kartensoftware auf den neuen Eigentümer zustimmen.
Aber ich bin mal gespannt, wie lange GARMIN sich das eBay-Theater noch ansieht. Entweder wird irgendwann der zweite Freischaltcode gestrichen, oder nur noch erteilt, wenn z.B. das Erstgerät online abgefragt wird.
mfg
JLacky