Hallo Werner,
ich muß Dir bei Deinen Beiträgen völlig recht geben, kenne diese Problematik selber .
Gruß WW
Dt. Anleitung für Geko 301
Moderator: Roland
Hi Werner,Anonymous hat geschrieben:Hallo Joachim,
ich glaube wie reden am Thema vorbei:
ich glaube nicht das wir viel aneinander vorbeireden. Mir geht es nur darum, das man nicht irgendwelche Annahmen trifft, und aufgrund dieser Annahmen irgendwelche Beruteilungen trifft.
Und ich habe versucht Dir klar zu machen, das es weder eine 'deutsche' noch eine 'europäische' Version des 60CS gibt, sondern nur eine Version mit einer bestimmten Basemap. Weil, wenn ich unterstelle das es eine deutsche Version geben würde, unterstelle ich auch das GARMIN speziell für den deutschen Markt das Gerät herstellt. Und das ist falsch, und daher kann ich auch daraus nicht den Anspruch ableiten ein Recht auf eine deutsche Anleitung zu haben. (dieses Recht habe ich aufgrund einer anderen Regelung)1. ich habe nicht von deutscher, sondern von europäischer Version gebrochen.
Na prima, jetzt sind wir jetzt ja einer Meinung. Ich bin auch der Meinung, das das nicht OK ist. Aber ich bin nicht der Meinung, die Du Gestern geäußerst hast, das das Betrug ist. Hier sollte man mal schön die Kirche im Dorf lassen. Um den Straftatbestand des Betruges zu erfüllen, müssen ganz andere Voraussetzungen erfüllt sein, wie nur ein fehlendes deutsches Handbuch.2. Wenn man mir erzählt, das Gerät wäre vom deutschen Vertrieb, ist aber dann mit englischer Anleitung , und logischer Weise nicht von der Garmin Deutschland, dann ist das nicht OK...............kannst noch soviel schreiben, Du liegst daneben....MFG Werner
Du hast ja selber gesagt, das dein Händler selber sehr überrascht war, das nicht in allen seinen 60CS-Packeten das deutsche Hanbdbuch beilag. Also kannst Du deinem Händler direkt keinen Betrug unterstellen, denn der Vorsatz fehlt.
Du hast zwar recht wenn Du der Meinung bist, das man ein Recht auf ein deutsches Handbuch hat. Aber dieses Recht hat man nicht aufgrund der Basemap, oder des Vertriebsweges, sonder aufgrund des Verbraucherschutzes. Du als Verbraucher musst nämlich die Möglichkeit haben eine Anleitung in deiner Muttersprache lesen und verstehen zu können, damit Du die Sicherheitsbestrimmungen und die sichere Bedienung aus dem Handbuch ersehen kannst, und zwar vor der Erstinbetriebnahme des Gerätes.
Und das Bedeutet, das in Deutschland von Deutschen Händlern alle 60CS Geräte auf Verlangen des Kunden mit einem deutschen Handbuch ausgeliefert werden müssen. Und nicht nur die Geräte mit der Atlantik-Basemap Auch ein 60CS Gerät mit der asiatischen Basemaps muss in Deutschland mit einem deutschen Handbuch ausgeliefert werden, wenn der Kunde nicht audrücklich, oder stillschweigend verzichtet.
Und wenn ein Gerät ohne deutsches Handbuch ausgeliefert wird, dann ist das kein Betrug, sonder ein Gewährleistungsmangel, den man beim Händler gelten machen muss. Der Händler hatt dann Zeit das Handbuch nachzuliefern. Tut er es nicht, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten, und ggf. Schadensersatzvorderungen stellen.
Kommt aber jetzt ein Kunde, und kauft ein Gerät ohne deutsches Handbuch, und nimmt dieses Gerät in Betrieb, ohne das fehlende deutsche Handbuch beim Händler zu reklamieren, dann hat der Kunde eigentlich auf sein Recht, auf ein deutsches Handbuch verzichtet.
In Deinem Fall hast Du richtig gehandelt, und vor dem Kauf, das 60CS-Packet auf ein deutschen Handbuch hin kontrolliert. Aber Deinem Händler, oder seinem Zulieferer kannst Du nicht 'Betrug' unterstellen, da es ja auch durchaus Kunden gibt, die auf ein deutsches Handbuch verzichten. Also kann der Händler beide 60CS-Packet (mit und ohne deutschem Handbuch) vorrätig haben. Das ist absolut legal, und hat nichts mit Betrug zu tun.
mfg
Joachim
Hallo Joachim,
ich werde Dir mal etwas aus der Praxis erklären, auch wenn es langsam etwas langweilig ist, über dieses Thema weiter zu diskutieren.
Also: Ich kaufe bei einem Garmin - Stützpunkthändler ein 60CS, und merke, dass es keine deutsche Anleitung hat. Gehe zu diesem Laden und erkläre, wenn dieses Gerät von Garmin - Deutschland stammt, wie Sie (Händler) auch behaupten, ich ein Anrecht auf eine deutsche Beschreibung habe. Der Händler teilt mir mit, dass er keine hat (d. A.). Jetzt telefoniere ich mit der Garmin - Deutschland, die mir erzählt, es kann nicht sein, dass ein von mir bezogenes Gerät ohne deutsche Anleitung ausgeliefert wurde. Bei Überprüfung der Seriennummer stellt sich heraus, dass das Gerät tatsächlich nicht von G.-GmbH stammt, sondern von Hans oder Franz, dann habe ich erst mal ein Problem, weil die Aussagen des Händlers definitiv falsch waren.
Der Händler wird mir sehr wahrscheinlich erzählen, dass er mir eine besorgt, weil G.-GmbH keine d. Anleitung rausrückt.
Auch wenn ich nie eine d. Beschreibung bekomme, hätte ich ein weiteres Problem mit der Garmin - Deutschland-GmbH durch den fehlenden Garantieanspruch. Händlergarantie lassen wir mal jetzt weg, das kann es wohl auch nicht sein.
Also bei noch so kritischer Überlegung und Rechthaberei sollten Sie mir wohl hierbei recht geben, dass ich das niemals akzeptieren sollte, jedenfalls der Rest der Welt denkt wohl ähnlich-----------------MFG Werner
ich werde Dir mal etwas aus der Praxis erklären, auch wenn es langsam etwas langweilig ist, über dieses Thema weiter zu diskutieren.
Also: Ich kaufe bei einem Garmin - Stützpunkthändler ein 60CS, und merke, dass es keine deutsche Anleitung hat. Gehe zu diesem Laden und erkläre, wenn dieses Gerät von Garmin - Deutschland stammt, wie Sie (Händler) auch behaupten, ich ein Anrecht auf eine deutsche Beschreibung habe. Der Händler teilt mir mit, dass er keine hat (d. A.). Jetzt telefoniere ich mit der Garmin - Deutschland, die mir erzählt, es kann nicht sein, dass ein von mir bezogenes Gerät ohne deutsche Anleitung ausgeliefert wurde. Bei Überprüfung der Seriennummer stellt sich heraus, dass das Gerät tatsächlich nicht von G.-GmbH stammt, sondern von Hans oder Franz, dann habe ich erst mal ein Problem, weil die Aussagen des Händlers definitiv falsch waren.
Der Händler wird mir sehr wahrscheinlich erzählen, dass er mir eine besorgt, weil G.-GmbH keine d. Anleitung rausrückt.
Auch wenn ich nie eine d. Beschreibung bekomme, hätte ich ein weiteres Problem mit der Garmin - Deutschland-GmbH durch den fehlenden Garantieanspruch. Händlergarantie lassen wir mal jetzt weg, das kann es wohl auch nicht sein.
Also bei noch so kritischer Überlegung und Rechthaberei sollten Sie mir wohl hierbei recht geben, dass ich das niemals akzeptieren sollte, jedenfalls der Rest der Welt denkt wohl ähnlich-----------------MFG Werner
Hallo Werner,Anonymous hat geschrieben:Hallo Joachim,
ich werde Dir mal etwas aus der Praxis erklären, auch wenn es langsam etwas langweilig ist, über dieses Thema weiter zu diskutieren.
nein dieses Thema ist auf keinen Fall langweilig, weil ich immer wieder lese, das viele an das Problem mit dem deutschen Handbuch völlig falsch herangehen, Fehler über Fehler bei der Wahrung Ihrer Kundenrecht machen, und dann hintgerher frustiert verbal auf irgendjemaden einschlagen.
Werner, hier sind zwei falsche Annahmen in dieser Aussage, die vermutlich zu einem falschen Handeln verleiten.Also: Ich kaufe bei einem Garmin - Stützpunkthändler ein 60CS, und merke, dass es keine deutsche Anleitung hat. Gehe zu diesem Laden und erkläre, wenn dieses Gerät von Garmin - Deutschland stammt, wie Sie (Händler) auch behaupten, ich ein Anrecht auf eine deutsche Beschreibung habe.
1) Es gibt kein 'GARMIN-Deutschland' Dieser Bezeichnung für vermutlich die GPS-GmbH verleitet jeden dazu fälschlicher Weise anzunhemen, die GPS-GmbH würde irgendwelche GARMIN Rechte vertreten, oder irgendwelche Garantieansprüche mit dem Entkunden abwickeln. Bitte, bitte, bitte nicht den Begriff 'GARMIN-Deutschland' verwenden. Diese Firma existiert nicht.
2) Du, als Endkunde hast nicht ein Anrecht auf ein deutsches Handbuch, weil das GPS-Gerät angeblich über die GPS-Gmbh importiert wurde. Sondern, Du als Kunde hast in jedem Fall ein Anrecht auf ein deutsches Handbuch, auch wenn der Händler das Gerät selber im Ausland gekauft hat.
Wie ich in meinem letzten Posting schon sagte, es muss nicht jedes Gerät von der GPS-GmbH importiert sein. Schließlich haben wir eine EG die freien Warenverkehr verspricht. Und jeder Händler kann seine Ware unter Einhaltung der Gesetzlichen Bestimmungen kaufen wo er will.Bei Überprüfung der Seriennummer stellt sich heraus, dass das Gerät tatsächlich nicht von G.-GmbH stammt, sondern von Hans oder Franz, dann habe ich erst mal ein Problem, weil die Aussagen des Händlers definitiv falsch waren.
Die GPS-Gmbh wird vermutlich keine Anleitung liefern. Bis vor einiger Zeit konnte man bei der GPS-GmbH deutsche Anleitungen nachkaufen. Eine Anleitung kostete, soweit ich mich erinnern kann, so um die 20-30DM damals.Der Händler wird mir sehr wahrscheinlich erzählen, dass er mir eine besorgt, weil G.-GmbH keine d. Anleitung rausrückt.
Nur dieses Angebot scheint es nicht mehr zu geben, weil die GPS-GmbH wohl gemerkt hat, das sie mehr Anleitungen nachträglich verkauft, wie sie überhaupt Geräte importiert.
So, und jetzt haben halt manche Händler ein Problem. Sie können einerseits keine deutsche Anleitung liefern, weil die GPS-GmbH diese nur den eigenen Geräten beilegt, und andererseits dürfen die Händler keine deutsche Anleitung selber herstellen, weil die Anleitung natürlich urheberrechtlich geschützt ist.
Nur leider tragen die Importeuer und die Händler dieses Problem auf dem Rücken der ahnungslosen Kunden aus.
Diese Aussage ist absolut falsch. Auch wenn Dir der Händler jetzt noch ein deutsches Handbuch für dieses GPS-Gerät liefert, das ja wie Du sagst nicht über die GPS-GmbH importiert wurde, dann hast Du dann zwar ein deutsches Handbuch, aber die GPS-GmbH ist dennoch nicht für deine 'Garantie' oder Gewährleistung zuständig.Auch wenn ich nie eine d. Beschreibung bekomme, hätte ich ein weiteres Problem mit der Garmin - Deutschland-GmbH durch den fehlenden Garantieanspruch. Händlergarantie lassen wir mal jetzt weg, das kann es wohl auch nicht sein.
Die deutsche Anleitung hat nichts mit irgendeinem Gewährleistungs oder Garantieanspruch zu tun. Bei Gewährleistungsansprüchen ist immer die erste Anlaufstelle der Händler. Und der Händler muss dann sehen, aus welcher Quelle er das Gerät bezogen hat, und an diese Stelle zur weiteren Abwicklung senden. Das heisst die GPS-GmbH ist nur für die Gewährleistung der Geräte zuständig, die sie an den Händler verkauft hat. Und wenn der Händler das Gerät bei einem anderen deutschen Importeur gekauft hat, dann ist dieser Importeur für die Abwicklung zuständig. Und als letzte Instance bleibt dann immer noch GARMIN, bzw. die europäische GARMIN Niederlassung in England.
Das steht doch wohl außer Frage. Und ich kann mich nichtg erinnern, das ich jemals gesagt hätte, das man ein Gerät ohne deutsches Handbuch akzeptieren sollte oder muss.Also bei noch so kritischer Überlegung und Rechthaberei sollten Sie mir wohl hierbei recht geben, dass ich das niemals akzeptieren sollte,
Man sollte aber sehr genau wissen an wen man welche Ansprüche stellen sollte, und aus welchen Gründen. Das deutsche Handbuch hat hier überhaupt nichts mit dem Verlust irgendwelchen Garantier oder Gewährleistungsansprüchen zu tun. Hier sollte man nicht Dinge vermischen, die nichts miteinander zu tun haben.
Und wenn das bei Dir so gelaufen ist, wie Du schilderst, dann würde ich dem Händler mal Dampf machen, bis er ein deutsches Handbuch rausrückt.
Hier liegt dann ein Gerätemangel vor, den Du im Rahmen der Gewährleistung bei deinem Händler geltend machen musst. Also dem Händler eine schriftliche Frist setzen, bis wann er den Mangel abzustellen hat. Tut er es nicht, würde ich vom Kauf zurücktreten. Aber das Vorgehen solltest Du dann auch mit dem Verbraucherschutz, oder evtl. sogar mit einem Anwalt besprechen. Schließlich geht es hier um eine Menge Geld.
mfg
Joachim